Daldrup & Söhne AG
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59387 Ascheberg / Westfalen
Germany
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Geschäftsadresse
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Tochtergesellschaften

Niederlande
GERF B.V.
Christian J. Klugstedt

Sitz der Gesellschaft
Veilingweg 25
2675 BR Honselersdijk
Niederlande

Besucheradresse
Burgemeester
Bosmastraat 39
7101 DE Winterswijk

Tel +49 (0) 2593 9593 - 0
Fax +49 (0) 2593 7270
E-Mail: info@gerf.eu


Schweiz
Daldrup Bohrtechnik AG
Stationsstrasse 90
6023 Rothenburg
Schweiz
Tel +41 (41) 511 14 - 40
Fax +41 (41) 511 14 - 45
E-Mail: info@daldrup.eu

Ordentliche Hauptversammlung 2026

Die ordentliche Hauptversammlung der Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft findet am Donnerstag, dem 27. August 2026, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) statt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend "HV-Portal") übertragen.

Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren

  • ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
  • eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
  • bis 21. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
  • am Tag der Hauptversammlung ab ca. 09:00 Uhr (MESZ) über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG sowie das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu geben; sowie
  • während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 22. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal zugänglich gemacht.

LOGIN zum HV-Portal

Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen.

Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Unterlagen, Informationen und Formulare:

„Gegenanträge liegen aktuell nicht vor“

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an daldrup@meet2vote.de gerichtet werden. Die Bestätigung kann auch ab dem Tag nach der Hauptversammlung im HV-Portal abgerufen werden.